Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller, der bei der Antragsgegnerin zu einem Masterstudiengang zugelassen werden möchte und eine entsprechende "Eignungsfeststellung" nicht bestanden hat, begehrt umfassende Akteneinsicht. Er benötige diese - über die bereits zur Verfügung gestellten Fotokopien von Prüfungsunterlagen hinaus - um seine Rechte angemessen verfolgen und insbesondere seinen Widerspruch im Hinblick auf die versagte Eignungsfeststellung sachgerecht begründen zu können.
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