Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 2. Kammer - vom 02. November 2017 geändert:
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller vom 14. August 2017 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 04. August 2017 (Az. 43/522/BG/164.558) wird angeordnet.
Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsteller wenden sich gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für die Erweiterung eines Hallenanbaus mit (weiterem) Bürotrakt.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|