Die Berufung der Klägerin gegen das am 16.10.2019 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Kosten des Streithelfers der Klägerin trägt dieser selbst.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin verlangt aus abgetretenem Recht ihrer Versicherungsnehmerin, der A... ( im Folgenden Zedentin ) Architektenhonorar von der Beklagten.
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