Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 17.11.2020, Az.
Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieses Urteil sowie das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Traunstein sind vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
A.
I. V.
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