OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 28.10.2009
1 A 10200/09.OVG
Normen:
BImSchG § 4; BImSchG § 5; BImSchG § 6 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5; LNatSchG § 25 Abs. 2 S. 1; BNatSchG § 10 Abs. 2 Nr. 9, 10a, 11a; BNatSchG § 42 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:

Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage hinsichtlich nicht auszuschließender Beeinträchtigung des Vogelzuges im Bereich des Anlagenstandortes; Scheitern der Errichtung eines im Außenbereich zulässigen Bauvorhabens am öffentlichen Belang des Schutzes des Rotmilans außerhalb ausgewiesener oder faktischer europäischer Vogelschutzgebiete; Bedeutender Vogelzugkorridor als öffentlicher Belang i.R.d. Baugenehmigung einer Windenergieanlage; Einschätzungsspielraum einer Baugenehmigungsbehörde i.R.d. Zulassung eines Vorhabens für Einwendungen gegen ein Vorhaben aus Gründen komplexer Naturgegebenheiten ohne die Möglichkeit eines streng naturwissenschaftlichen Beweises; Berücksichtigung des Interesses der Bundesrepublik Deutschland auf den Erhalt des Rotmilans als streng geschützte europäische Vogelart

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.10.2009 - Aktenzeichen 1 A 10200/09.OVG

DRsp Nr. 2010/1917

Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage hinsichtlich nicht auszuschließender Beeinträchtigung des Vogelzuges im Bereich des Anlagenstandortes; Scheitern der Errichtung eines im Außenbereich zulässigen Bauvorhabens am öffentlichen Belang des Schutzes des Rotmilans außerhalb ausgewiesener oder faktischer europäischer Vogelschutzgebiete; Bedeutender Vogelzugkorridor als öffentlicher Belang i.R.d. Baugenehmigung einer Windenergieanlage; Einschätzungsspielraum einer Baugenehmigungsbehörde i.R.d. Zulassung eines Vorhabens für Einwendungen gegen ein Vorhaben aus Gründen komplexer Naturgegebenheiten ohne die Möglichkeit eines streng naturwissenschaftlichen Beweises; Berücksichtigung des Interesses der Bundesrepublik Deutschland auf den Erhalt des Rotmilans als streng geschützte europäische Vogelart

1. Ein bedeutender Vogelzugkorridor kann als öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB im Einzelfall der Genehmigung von Windenergieanlagen entgegenstehen (Fortführung des Urteil des Senats vom 2. Februar 2006, 1 A 11312/04.OVG).