Die Anträge auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt.
II.Die Kosten des Zulassungsverfahrens tragen der Beklagte und die Beigeladene je zur Hälfte. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.
I.
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