Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. Juli 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf - Az.
Das Versäumnisurteil vom 29. März 2017 (Landgericht Düsseldorf
Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft, hinsichtlich der Ordnungshaft zu vollziehen an den zur Geschäftsführung des Beklagten berufenen Personen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr selbst oder durch Dritte für das nachfolgend eingeblendete Zeichen den Begriff "Gütesiegel" zu verwenden und/oder verwenden zu lassen,
wenn dies geschieht wie in den diesem Urteil beigefügten "A.-Güterichtlinien Ausgabe Oktober 2014" (Anlage K 4) wiedergegeben.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|