Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.06.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise geändert.
Das Versäumnisurteil vom 16.01.2020 wird aufgehoben, soweit die Beklagte zur Zahlung von 804,70 € zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.09.2018 sowie 78,90 € vorgerichtlicher Kosten verurteilt worden ist.
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