SchlHOLG - Urteil vom 10.11.2021
12 U 159/20
Normen:
BGB § 631 Abs. 1; VOB/B § 8 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 140; VOB/B § 9;
Vorinstanzen:
LG Itzehoe, vom 17.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 78/20

Anspruch auf WerklohnUmdeutung einer Kündigung in ein Angebot zur Vertragsaufhebung

SchlHOLG, Urteil vom 10.11.2021 - Aktenzeichen 12 U 159/20

DRsp Nr. 2022/1547

Anspruch auf Werklohn Umdeutung einer Kündigung in ein Angebot zur Vertragsaufhebung

Orientierungssätze: Zu den Folgen einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung eines VOB/B-Vertrags.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 17.12.2020, Az. 2 O 78/20, abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.702,34 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.9.2019 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 17.702,34 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 631 Abs. 1; VOB/B § 8 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 140; VOB/B § 9;

Gründe

I.

Von der Darstellung eines Tatbestands wird gemäß § 313 Abs. 1 ZPO abgesehen.

II.

Die zulässige Berufung hat auch in der Sache Erfolg.