OLG Köln - Urteil vom 30.03.2017
15 U 97/16
Normen:
BGB § 631 Abs. 1; UrhG § 8 Abs. 1; UrhG § 12 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 11.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 28 O 445/15

Anspruch des Auftraggebers eines Dokumentarfilms über seine Person auf Autorisierung des Filmwerks vorab

OLG Köln, Urteil vom 30.03.2017 - Aktenzeichen 15 U 97/16

DRsp Nr. 2018/15046

Anspruch des Auftraggebers eines Dokumentarfilms über seine Person auf Autorisierung des Filmwerks vorab

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch des Auftraggebers eines Filmwerks über seine Person auf Vorab-Autorisierung vor der Veröffentlichung, sofern dies nicht bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurde.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 11.5.2016 (28 O 445/15) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 631 Abs. 1; UrhG § 8 Abs. 1; UrhG § 12 Abs. 1;

Gründe

I.

1. 2.