OLG Dresden - Urteil vom 11.12.2009
4 U 1070/09
Normen:
BGB § 138; VOB/B § 2;
Fundstellen:
MDR 2010, 502
NJW-RR 2010, 1108
NZBau 2010, 373
Vorinstanzen:
LG Chemnitz, vom 12.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 HKO 961/07

Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütung von Mehrmengen bei spekulativem Bieterverhalten

OLG Dresden, Urteil vom 11.12.2009 - Aktenzeichen 4 U 1070/09

DRsp Nr. 2010/9751

Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütung von Mehrmengen bei spekulativem Bieterverhalten

Auch dann ist spekulatives Bieterverhalten (420- bis 560-fache Überschreitung des durchschnittlichen Preises für eine Einzelposition in einem Einheitspreisvertrag) nicht schützenswert, wenn durch die anstößig überhöhte Position der Auftragnehmer Verluste bei anderen Positionen ausgleichen will (Anschluss an BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008, VII ZR 201/06).

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 12.06.2009, Az.: 2 HKO 961/07, wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Auslagen der Nebenintervenienten in 2. Instanz trägt die Klägerin.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte oder die Nebenintervenienten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht jeweils derjenige, der die Vollstreckung betreibt, zuvor Sicherheit i.H.v. 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 138; VOB/B § 2;

Gründe: