VGH Bayern vom 21.03.1991
4 B 90.560; 4 B 90.2711
Normen:
BauGB § 30 Abs. 1; BauGB § 123 Abs. 1; BauGB § 123 Abs. 3;
Fundstellen:
BauR 1991, 313
BayVBl 1991, 367
BRS 52, 235
BRS 52 Nr. 94
NJW 1992, 591
NVwZ 1991, 1107
UPR 1991, 317
Vorinstanzen:
VG Würzburg - Urteile vom 20.12.1989 - W 2 K 87.1692 - W 2 K 89.1301,

Anspruch des Bauwerbers auf Erschließung eines im Bereich des qualifizierten Bebauungsplans gelegenen Grundstücks

VGH Bayern, vom 21.03.1991 - Aktenzeichen 4 B 90.560; 4 B 90.2711

DRsp Nr. 1996/17913

Anspruch des Bauwerbers auf Erschließung eines im Bereich des qualifizierten Bebauungsplans gelegenen Grundstücks

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Bauwerber die Erschließung eines im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans gelegenen Grundstücks durch die Gemeinde verlangen kann (im Anschluß BVerwG vom 10.09.1976, NJW 1977, 405/407).

1. a) Qualifizierten Bebauungsplänen verdichtende Wirkung für die allgemeine kommunale Erschließungslast beizulegen beruht darauf, daß der Erlaß eines qualifizierten Bebauungsplans nicht nur die positive Wirkung hat, die seinen Festsetzungen entsprechenden Vorhaben zuzulassen, sondern zugleich auch die negative Wirkung, andere - vor seinem Erlaß vielleicht zulässig gewesene - Vorhaben auszuschließen. b) Da die positive Wirkung des Bebauungsplans unter der weiteren Voraussetzung steht, daß die Erschließung gesichert ist, besteht bei einer erschließungsunwilligen Gemeinde die Gefahr, daß die Eigentümer eines beplanten Gebiets einerseits ihre vorgegebene Rechtsposition wegen der negativen Wirkung einbüßen, andererseits aber die neue Rechtsposition wegen fehlender Erschließungssicherung noch nicht erwerben.