KG - Urteil vom 19.11.2019
27 U 134/16
Normen:
BGB § 631 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 06.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 411/15

Anspruch des Unternehmers auf Bezahlung kostenpflichtiger Sonderausstattung einer Eigentumswohnung

KG, Urteil vom 19.11.2019 - Aktenzeichen 27 U 134/16

DRsp Nr. 2021/15805

Anspruch des Unternehmers auf Bezahlung kostenpflichtiger Sonderausstattung einer Eigentumswohnung

Die in einem notariellen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung vereinbarte Schriftformerfordernis für zu vergütende Sonderwünsche wird durch die Abrede, dass zunächst einmal weiter gebaut und am Ende des Bauvorhabens geklärt werden solle, ob es sich bei von der Käuferin verlangten Einbauten, Kacheln und Fliesen um zu vergütende Sonderwünsche handele, nicht abbedungen.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der Zivilkammer 14 des Landgerichts Berlin vom 6. September 2016 teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 39.053,69 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten auf 3.253,04 EUR seit 18. September 2015 und auf 35.800,01 EUR seit 6. Oktober 2015 zu zahlen sowie außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.590,91 EUR.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berufung der Beklagten und die Berufung der Klägerin im Übrigen werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 28 % und die Beklagte 72 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.