Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der Zivilkammer 14 des Landgerichts Berlin vom 6. September 2016 teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 39.053,69 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten auf 3.253,04 EUR seit 18. September 2015 und auf 35.800,01 EUR seit 6. Oktober 2015 zu zahlen sowie außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.590,91 EUR.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berufung der Beklagten und die Berufung der Klägerin im Übrigen werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 28 % und die Beklagte 72 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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