Auf die Berufung des Beklagten wird das am 30. April 2018 verkündete Teilurteil der Zivilkammer 11 des Landgerichts Berlin -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Entscheidung über die Kosten der ersten Instanz bleibt einem Berufungsurteil des Senats in der Sache
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsrechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf eine Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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