Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt die Erschließung und Erreichbarkeit ihres Grundstücks auch mit Baufahrzeugen.
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