Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 11. April 2017 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (§
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