OLG Köln - Urteil vom 20.12.2021
5 U 39/21
Normen:
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 249; BGB § 253 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 10.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 226/18

Ansprüche auf Schmerzensgeld und Feststellung der Ersatzpflicht wegen behaupteter Mängel einer BefunderhebungUnterlassen der Vervollständigung einer Diagnostik als einfacher Behandlungsfehler

OLG Köln, Urteil vom 20.12.2021 - Aktenzeichen 5 U 39/21

DRsp Nr. 2022/699

Ansprüche auf Schmerzensgeld und Feststellung der Ersatzpflicht wegen behaupteter Mängel einer Befunderhebung Unterlassen der Vervollständigung einer Diagnostik als einfacher Behandlungsfehler

Wird nach einem Trauma eine Röntgenaufnahme in einer zum Ausschluss einer Fraktur der Wirbelsäule angezeigten zweiten seitlichen Ebene zunächst richtigerweise unterlassen, weil eine Verlegung in ein anderes Krankenhaus zur Versorgung einer schweren Schädelverletzung im Vordergrund steht, kann sich das Unterlassen der Vervollständigung der Diagnostik im weiteren Verlauf als einfacher, nicht aber als grober Behandlungsfehler darstellen, wenn eindeutig richtungsweisende Symptome fehlen. Ein Befunderhebungsfehler führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast, wenn sich bei der gebotenen Abklärung zwar mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Befund ergeben hätte, auf den nicht zu reagieren sich als grob fehlerhaft darstellen würde, aber die erforderliche Therapie - wenn auch aus einem anderen Grund - ohnehin erfolgt ist.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10.02.2021 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 226/18 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.