Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19.2.2016 (
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 27.748,35 € sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.385,84 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 31.1.2014 zu zahlen.
Die Beklagten werden ferner als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin weitere 72,98 € zu zahlen.
Die Anschlussberufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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