1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25.02.2021 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.812,67 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2018 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Klägerin zu 32 % und die Beklagte zu 68 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 25 % und die Beklagte zu 75 %.
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