Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.10.2019 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die landgerichtliche Entscheidung zu den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz wird dahin abgeändert, dass die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Auf den Beschluss des Senats vom 31.03.2020 wird Bezug genommen. Die Ausführungen im Schriftsatz der Beklagten vom 02.06.2020 führen nicht zu einer ihr günstigeren Beurteilung der Erfolgsaussicht.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|