OVG Bremen - Beschluss vom 14.01.2022
1 B 5/22 (PKH)
Normen:
VwGO § 166 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Bremen, vom 09.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 V 2431/21

Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufgrund fehlender persönlicher Angaben

OVG Bremen, Beschluss vom 14.01.2022 - Aktenzeichen 1 B 5/22 (PKH)

DRsp Nr. 2022/2150

Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufgrund fehlender persönlicher Angaben

Fehlt die erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der gesetzlich vorgeschriebenen Form, ist allein deswegen der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abzulehnen.

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt ... für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Normenkette:

VwGO § 166 Abs. 1;

Gründe

I. Der Antragsteller begehrt Prozesskostenhilfe und die Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt ... für die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens gegen einen verwaltungsgerichtlichen Beschluss, mit dem sein Eilantrag vom 03.12.2021, ihn vorläufig in ein Einzelzimmer in einem "Billig"-Hotel nach dem Obdachlosenpolizeirecht zuzuweisen, abgelehnt worden ist.