Das Verfahren der Antragsteller zu 1. bis 28. wird eingestellt.
Der Antrag des Antragstellers zu 29. wird abgelehnt.
Die Antragsteller zu 1. bis 28. tragen 19/20 der bis zum Zeitpunkt der Antragsteilrücknahme entstandenen Kosten des Verfahrens, wobei die Antragsteller zu 1. und 2., 3. und 4., 5. und 6., 7. und 8., 13. und 14., 17. und 18., 20. und 21., 23. und 24. sowie 26. und 27. jeweils als Gesamtschuldner für einen Kopfteil haften. Im Übrigen trägt der Antragsteller zu 29. die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird bis zum Zeitpunkt der Antragsteilrücknahme auf 100.000 EUR und für die Zeit danach auf 5.000 EUR festgesetzt.
1.
Nachdem die Antragsteller zu 1. bis 28. den Normenkontrollantrag mit am 1. Dezember 2009 eingegangenem Schriftsatz zurückgenommen haben, war ihr Verfahren insoweit gemäß §
2.
Der weiterhin anhängige Antrag des Antragstellers zu 29.,
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