Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 07.02.2019, Az. Z3-3-3194-1-37-10/18, bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, wird abgelehnt.
II.Die Antragstellerin erhält Gelegenheit, bis zum 27.03.2019 mitzuteilen, ob sie die sofortige Beschwerde aufrecht erhält.
III.Der Senat beabsichtigt, den Wert des Beschwerdeverfahrens auf bis zu 125.000 € festzusetzen. Auch hierzu besteht Gelegenheit zur Äußerung bis 27.03.2019.
I.
Der Antragsgegner beabsichtigt den Kauf von mehreren Lastkraftwagen mit einer bestimmten Fahrgestellkonfiguration und in den Auftragsunterlagen näher beschriebenen Aufbaukomponenten für den Einsatz im Straßenwinterdienst. Er hat Anfang August 2018 einen entsprechenden Lieferauftrag im Wege eines Offenen Verfahrens europaweit bekannt gemacht.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|