OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 17.02.2021
2 K 18/19
Normen:
BauGB § 1 Abs. 7; VwGO § 47 Abs. 1 S. 2;

Antragsbefugnis des Eigentümers eines Grundstücks außerhalb des Bebauungsplangebiets; Interesse am Schutz vor Konkurrenz durch andere Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe nicht baurechtlich abwägungserheblich

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.02.2021 - Aktenzeichen 2 K 18/19

DRsp Nr. 2021/3455

Antragsbefugnis des Eigentümers eines Grundstücks außerhalb des Bebauungsplangebiets; Interesse am Schutz vor Konkurrenz durch andere Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe nicht baurechtlich abwägungserheblich

1. Das Interesse an Schutz vor Konkurrenz durch andere Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe ist grundsätzlich nicht abwägungserheblich.2. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Durchführungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB oder auf Erlass eines dem Vorhabenträger günstigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 7; VwGO § 47 Abs. 1 S. 2;

Gründe

I.

Die Antragsteller richten sich gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Antragsgegnerin Nr. ... "S-Straße 57-66 / S-Breite 12".