VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 28.10.2020
3 S 1117/20
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3;

Antragsbefugnis von Eigentümern außerhalb eines Plangebiets gelegener Grundstücke im Falle einer geltend gemachten Verkehrszunahme und zusätzlichen Verschattung

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.10.2020 - Aktenzeichen 3 S 1117/20

DRsp Nr. 2020/17851

Antragsbefugnis von Eigentümern außerhalb eines Plangebiets gelegener Grundstücke im Falle einer geltend gemachten Verkehrszunahme und zusätzlichen Verschattung

Zur Antragsbefugnis von Eigentümern außerhalb eines Plangebiets gelegener Grundstücke im Falle einer geltend gemachten Verkehrszunahme und zusätzlichen Verschattung.

Tenor

Der Antrag wird abgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3;

Tatbestand

Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan "Biblis 4. Gewann" vom 24.07.2019.

Die Antragsteller sind Eigentümer des mit einem Wohngebäude und einer Garage bebauten Grundstücks Flst. Nr. xxxxx (xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx) im Gemeindegebiet der Antragsgegnerin. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "2.+3. Gewann Biblis - 9. Änderung" vom 02.12.2008, der ein reines bzw. allgemeines Wohngebiet festsetzt.