Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 18.01.2017, Az.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Beschwerdewert beträgt 547,20 €.
I.
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