Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 15. November 2017 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 14. Zivilkammer des Landgerichts Hannover [14 O 223/13] teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über den erstinstanzlich ausgeurteilten Betrag hinaus weitere 56.446,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. August 2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen, ebenso wie die weitergehende Anschlussberufung der Beklagten.
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