Aufeinander Abstimmen der Bauleitpläne benachbarter Gemeinden i.R.d. Selbstverwaltungsrechts; Ordnungsgemäße Ermittlung und Bewertung der abwägungsrelevanten Belange i.R.d. Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Einkaufszentrum
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2022 - Aktenzeichen 3 S 3115/19
DRsp Nr. 2022/10069
Aufeinander Abstimmen der Bauleitpläne benachbarter Gemeinden i.R.d. Selbstverwaltungsrechts; Ordnungsgemäße Ermittlung und Bewertung der abwägungsrelevanten Belange i.R.d. Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung "Einkaufszentrum"
1. Der nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO für eine mögliche Rechtsverletzung und damit für die Antragsbefugnis erforderliche Zurechnungszusammenhang ("durch" die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung) liegt vor, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine ordnungsgemäße Ermittlung und Bewertung der abwägungsrelevanten Belange nach § 2 Abs. 3BauGB zu einer für den Antragsteller günstigeren Festsetzung geführt hätte.
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