Die Klage wird abgewiesen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger, eine anerkannte Umweltvereinigung, wendet sich gegen den nach einem ergänzenden Verfahren geänderten Planfeststellungsbeschluss des Beklagten für den Ausbau der B 173 (Autobahndreieck Lichtenfels - Kronach) von Johannisthal bis südlich Kronach, 2. Bauabschnitt, Bau-km -0+040 bis 2+818 und die Verlegung der B 303 (Schweinfurt - (Coburg) - Kronach) von Sonnefeld bis Johannisthal, 3. Bauabschnitt, Bau-km 0+000 bis 2+835 (Az.: 32-4354.20-1/12).
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