BVerwG - Beschluss vom 28.10.2020
4 BN 55.20
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
VGH Baden-Württemberg, vom 17.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 8 S 499/18

Aufstellen von Bauleitplänen durch die Gemeinde bei Erforderlichkeit für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung (hier: Festsetzung eines Mischgebiets)

BVerwG, Beschluss vom 28.10.2020 - Aktenzeichen 4 BN 55.20

DRsp Nr. 2020/17828

Aufstellen von Bauleitplänen durch die Gemeinde bei Erforderlichkeit für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung (hier: Festsetzung eines Mischgebiets)

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 17. Juli 2020 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 120 000 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3 S. 1;

Gründe

Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Sie ist jedenfalls unbegründet, da ihr nicht die grundsätzliche Bedeutung zukommt, die die Antragsgegnerin ihr beimisst.