OLG Saarbrücken - Urteil vom 03.03.2009
4 U 143/08
Normen:
BGB § 635; HOAI § 8 Abs. 1; HOAI § 15 Leistungsphase 6; HOAI § 15 Leistungsphase 7; VOB/B § 11 Nr. 2; RBerG Art. 1 § 1; RBerG Art. 1 § 5 Abs. 1;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2009, 469
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 12.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 336/05

Auslegung eines Projektsteuerungsvertrages hinsichtlich der Pflichten des Projektsteuerers

OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.03.2009 - Aktenzeichen 4 U 143/08

DRsp Nr. 2009/14262

Auslegung eines Projektsteuerungsvertrages hinsichtlich der Pflichten des Projektsteuerers

Zum Umfang einer zulässigen Rechtsberatung im Rahmen eines Projektsteuerungsvertrages.

Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 12. Februar 2008 - 9 O 336/05 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 619.659,53 EUR festgesetzt.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 635; HOAI § 8 Abs. 1; HOAI § 15 Leistungsphase 6; HOAI § 15 Leistungsphase 7; VOB/B § 11 Nr. 2; RBerG Art. 1 § 1; RBerG Art. 1 § 5 Abs. 1;

Gründe:

I.

Im vorliegenden Rechtsstreit nimmt der Kläger die beklagte Ingenieurgesellschaft aus abgetretenem Recht einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts auf Zahlung von Schadensersatz unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Verletzung vertraglicher Pflichten aus einem Projektsteuerungsvertrag in Anspruch.