VGH Bayern - Beschluss vom 18.01.2019
15 CS 18.2235
Normen:
BauGB § 35; BauNVO § 5;
Vorinstanzen:
VG Augsburg, vom 26.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen Au 5 S 18.1432

Ausprägung des Rücksichtnahmegebots eines landwirtschaftlichen Betriebs im Hinblick auf die Wohnbebauung

VGH Bayern, Beschluss vom 18.01.2019 - Aktenzeichen 15 CS 18.2235

DRsp Nr. 2019/3508

Ausprägung des Rücksichtnahmegebots eines landwirtschaftlichen Betriebs im Hinblick auf die Wohnbebauung

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35; BauNVO § 5;

Gründe

I.

Die Antragstellerin, Inhaberin eines landwirtschaftlichen Betriebs, wendet sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (§ 80 Abs. 5 VwGO) gegen die dem Beigeladenen für ein benachbartes Grundstück erteilte Baugenehmigung (Bescheid vom 9.8.2018) zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage.