Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 25.02.2019 (VK D - 09/2017-L/Z) im Umfang der Ziffern 1. und 2. sowie 4. bis 7. des Tenors aufgehoben.
Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
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