Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln) vom 11. Mai 2016 (VK VOL 28/2015) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 37.000,00 €.
I.
Die Antragsgegnerin stellt im gesamten Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises im Rahmen der kommunalen Abfallsammlung die erforderlichen Abfallbehälter zur Verfügung und führt die Behälterbestandspflege durch.
1. 2.
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