OLG Düsseldorf - Beschluss vom 14.12.2016
VII-Verg 20/16
Normen:
VOL/A-EG § 7 Abs. 3;

Ausschließung eines Angebots für die Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern wegen Nichterbringung geforderter Nachweise

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2016 - Aktenzeichen VII-Verg 20/16

DRsp Nr. 2017/4632

Ausschließung eines Angebots für die Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern wegen Nichterbringung geforderter Nachweise

Der öffentliche Auftraggeber ist im Rahmen der Beschaffung von Abfall- und Wertstoffbehältern für die kommunale Abfallsammlung nicht befugt, von den Bietern als Nachweis für ihre berufliche oder technische Leistungsfähigkeit die Vorlage einer Verleihungsurkunde nach GGAWB zu verlangen. Denn es handelt sich nicht um das zuständige amtliche Qualitätskontrollinstitut, das bescheinigen soll, dass die durch entsprechende Bezugnahme genau gekennzeichneten Leistungen bestimmten Spezifikationen oder Normen entsprechen. Vielmehr handelt es sich um einen eingetragenen privatrechtlichen Verein, der nicht für eine Behörde tätig wird.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln) vom 11. Mai 2016 (VK VOL 28/2015) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 37.000,00 €.

Normenkette:

VOL/A-EG § 7 Abs. 3;

Gründe

I.

Die Antragsgegnerin stellt im gesamten Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises im Rahmen der kommunalen Abfallsammlung die erforderlichen Abfallbehälter zur Verfügung und führt die Behälterbestandspflege durch.

1. 2.