Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass nach vorläufiger Einschätzung des Senats die Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte.
1. Nach Ansicht des Senats bestand keine Unklarheit darüber, dass das Preisblatt "Anlage 2" zum Schreiben vom 18.05.2017 (vorgelegt als Anlage A 12) auch bezüglich der Linie 9 vollständig ausgefüllt werden musste, also Preise je Besetzt-Kilometer mit und ohne Begleitperson anzugeben waren.
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