OLG Düsseldorf - Beschluss vom 17.02.2016
VII-Verg 28/15
Normen:
VOL/A § 16 Abs. 6;

Ausschließung eines Angebots im Rahmen des Abschlusses von Rahmenverträgen über die Lieferung medizinischer Hilfsmittel wegen nicht auskömmlicher Angebotspreise

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2016 - Aktenzeichen VII-Verg 28/15

DRsp Nr. 2016/9522

Ausschließung eines Angebots im Rahmen des Abschlusses von Rahmenverträgen über die Lieferung medizinischer Hilfsmittel wegen nicht auskömmlicher Angebotspreise

Im Vergabe- und im Vergabenachprüfungsverfahren können detaillierte und auf Einwendungen der Gegenseite eingehende Wirtschaftsprüfertestate, namentlich gutachterliche Stellungnahmen, geeignet sein, den Nachweis der Auskömmlichkeit eines Angebots zu führen und ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung auszuschließen.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 22. April 2015 (VK 1-10/15) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB werden der Antragstellerin auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 550.000 Euro

Normenkette:

VOL/A § 16 Abs. 6;

Gründe