OLG Düsseldorf - Beschluss vom 13.04.2016
VII-Verg 52/15
Normen:
VOL/A-EG § 19 Abs. 2; VOL/A-EG § 19 Abs. 3b;

Ausschließung eines Angebots wegen eines Fehlers bei Anbringung der elektronischen Signatur

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2016 - Aktenzeichen VII-Verg 52/15

DRsp Nr. 2016/12672

Ausschließung eines Angebots wegen eines Fehlers bei Anbringung der elektronischen Signatur

Ein Angebot, das nach den Vergabebedingungen ausschließlich elektronisch unter Verwendung von elektronischen Signaturen über die e-Vergabe-Plattform des Bundes abzugeben ist, ist nicht von der Wertung auszuschließen, weil der Bieter aufgrund eines Anwenderfehlers für die Signatur nicht die von der e-Vergabe-Plattform unterstützten und ausschließlich zu verwendenden Signaturprogramme benutzt, sondern seine eigene "fortgeschrittene elektronische Signatur" eingesetzt hat.

Tenor

I.

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 8. Oktober 2015 (VK 2 - 91/15) wird zurückgewiesen.

II.

Der Antragstellerin werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die der Antragsgegnerin und der Beigeladenen in diesem Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten auferlegt.

Normenkette:

VOL/A-EG § 19 Abs. 2; VOL/A-EG § 19 Abs. 3b;

Gründe

I.

1. 2.