OLG Düsseldorf - Beschluss vom 13.07.2016
VII-Verg 10/16
Normen:
AtomG § 12b; StrSchVA § 15; VOL/A § 12 Abs. 2 Buchst. l;

Ausschließung eines Angebots wegen nicht rechtzeitigem Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit des einzusetzenden Personals im Rahmen einer Ausschreibung betreffend die Überlassung von Arbeitskräften für Demontagearbeiten beim Rückbau kerntechnischer Anlagen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.07.2016 - Aktenzeichen VII-Verg 10/16

DRsp Nr. 2017/5804

Ausschließung eines Angebots wegen nicht rechtzeitigem Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit des einzusetzenden Personals im Rahmen einer Ausschreibung betreffend die Überlassung von Arbeitskräften für Demontagearbeiten beim Rückbau kerntechnischer Anlagen

Liegen die Nachweise über das Vorliegen einer Strahlenschutzuntersuchung für zumindest 40 Mitarbeiter nicht innerhalb der von der Vergabestelle geforderten Frist vor, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, da es nicht auf den Nachweis an sich, sondern auf das rechtzeitige vorliegen des Nachweises ankommt.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 22. Februar 2016 (VK 2 - 135/15) aufgehoben.

Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt, die auch die der Beigeladenen und der Antragsgegnerin in diesen Verfahren entstandenen Aufwendungen und außergerichtlichen Kosten zu tragen hat.

Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten ist für die Beigeladene und die Antragsgegnerin im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig gewesen.

Normenkette:

AtomG § 12b; StrSchVA § 15; VOL/A § 12 Abs. 2 Buchst. l;

Gründe