Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer Hessen vom 17.8.2016 aufgehoben und der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie des Verfahrens vor der Vergabekammer einschließlich der im Beschwerdeverfahren und dem Verfahren vor der Vergabekammer zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung der Antragsgegnerin notwendigen Aufwendungen hat die Antragstellerin zu tragen.
Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten seitens der Antragsgegnerin für das Beschwerdeverfahren wird für notwendig erklärt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 130.228,97 festgelegt.
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