Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 15. Juli 2009 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung von Mindestbeiträgen nach dem Sozialkassentarifvertrag des Baugewerbes für die Zeit von Dezember 2003 bis Dezember 2004 für fünf gewerbliche Arbeitnehmer, die Klägerin sieht diese als im Tarifsinne abgrenzbaren Teil der Belegschaft der Beklagten an.
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