LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 01.09.2010
18 Sa 1555/09
Normen:
VTV Bau § 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 15.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 3773/08

Ausschluss der Sozialkassenpflicht im Baugewerbe bei baugewerblicher Tätigkeit außerhalb der Betriebsstätte durch einzelne Arbeitnehmer

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 01.09.2010 - Aktenzeichen 18 Sa 1555/09

DRsp Nr. 2011/1541

Ausschluss der Sozialkassenpflicht im Baugewerbe bei baugewerblicher Tätigkeit außerhalb der Betriebsstätte durch einzelne Arbeitnehmer

Es kommt keine Gesamtheit von Arbeitnehmern außerhalb der Betriebsstätte zum Einsatz, wenn zwar nur bestimmte Arbeitnehmer baugewerbliche Tätigkeiten ausführen, diese aber nicht als Gruppe, sondern jeweils einzeln tätig werden. Es fehlt dann der notwendige, koordinierte Einsatz einer Einheit (vgl. BAG Urteil vom 25.01.2005 - 9 AZR 44/04 -; HLAG 26.03.2007 - 16 Sa 1602/06 -).

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 15. Juli 2009 - 7 Ca 3773/08 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VTV Bau § 1 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Zahlung von Mindestbeiträgen nach dem Sozialkassentarifvertrag des Baugewerbes für die Zeit von Dezember 2003 bis Dezember 2004 für fünf gewerbliche Arbeitnehmer, die Klägerin sieht diese als im Tarifsinne abgrenzbaren Teil der Belegschaft der Beklagten an.