Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Antragstellers mit Ausnahme der Kosten des Verfahrens nach §
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens nach §
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 110.000,00 € festgesetzt.
I.
Auf die Auftragsbekanntmachung der Antragsgegnerin, die eine Ausschreibung für Apothekenleistungen zur Krankenhausversorgung zum Inhalt hatte, gaben drei Bieter, darunter der Antragsteller und der Beigeladene, fristgerecht ein Angebot ab.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|