Die Satzung der Antragsgegnerin über den Bebauungsplan Nr. 35 "Heisch"(Teilbereich 1) vom 19. Mai 2020 wird bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag der Antragstellerin (Az. 1 KN 18/20) außer Vollzug gesetzt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich im Normenkontrollverfahren 1 KN 18/20 gegen den Bebauungsplan Nr. 35 "Heisch"(Teilbereich 1) der Antragsgegnerin. Im vorliegenden Verfahren begehrt sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung, durch die der Bebauungsplan vorläufig außer Vollzug gesetzt werden soll.
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