Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 4. Kammer - vom 02.11.2020 zuzulassen, wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I. Die Klägerin begehrt die Ausstellung einer Bescheinigung über ein Daueraufenthaltsrecht als Unionsbürgerin nach dem FreizügG/ EU.
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