VG Freiburg - Urteil vom 24.02.2010
1 K 1204/08
Normen:
BauGB § 1 Abs. 4; BauGB § 29 Abs. 1 S. 1; BauGB § 34 Abs. 3; BauNVO § 11 Abs. 3; LPlG § 24; LBO § 2 Abs. 12 Nr. 1; LBO § 49 Abs. 1; LBO § 58 Abs. 1;

Ausweisung von Einzelhandelsgroßprojekten ohne Zielabweichungsverfahren; rechtswidrige Versagung der Baugenehmigung zur Änderung eines Lebensmittelmarktes bei erweiterter Bauleitplanung

VG Freiburg, Urteil vom 24.02.2010 - Aktenzeichen 1 K 1204/08

DRsp Nr. 2010/6378

Ausweisung von Einzelhandelsgroßprojekten ohne Zielabweichungsverfahren; rechtswidrige Versagung der Baugenehmigung zur Änderung eines Lebensmittelmarktes bei erweiterter Bauleitplanung

Atypische Umstände können eine bauleitplanerische Ausweisung von Einzelhandelsgroßprojekten unter Abweichung vom Planziel des Plansatzes 3.3.7 (Z) Sätze 1 und 2 des Landesentwicklungsplans 2002 ohne vorherige Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens nach § 24 LplG zulassen (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.2009 - 3 S 2110/08 -, juris). Ein Verstoß des Bauleitplans gegen § 1 Abs. 4 BauGB liegt dann nicht vor. Solche atypischen Umstände können darin liegen, dass die Gemeinde ein Gebiet erstmals überplant, in dem sich bereits großflächige Einzelhandelshandelsbetriebe befinden. Weitere Voraussetzung ist dann allerdings, dass die Bauleitplanung sich auf die Festschreibung des Bestandes dieser Betriebe beschränkt und keine Erweiterungen zulässt.

Die Entscheidung des Landratsamts Rottweil vom 16.5.2008 und der Widerspruchsbescheid des RP Freiburg vom 24.6.2008 werden aufgehoben. Das beklagte Land wird verpflichtet, der Klägerin die Baugenehmigung für die am 28.9.2007 beantragte Erweiterung der vorhandenen Verkaufsstätte auf den Grundstücken Flst.Nrn. 1994/1 (teilweise) und 1994/2 der Gemarkung XXX zu erteilen.