1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2008 - 10 Sa 1303/07 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Hinweise des Senats:
Parallelsachen 21. Oktober 2009 - 10 AZR 90/09 - (führend), - 10 AZR 91/09 -, - 10 AZR 92/09 - (vorliegend), -
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