Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 15. Juli 2007 - 1 L 1653/08.GI - wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung aufgehoben. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes wird abgelehnt.
Der Antragsteller hat die Kosten des gesamten Verfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1 250,00 € festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde hat Erfolg. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen ist aus den von dem Antragsgegner dargelegten Gründen aufzuheben.
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