VGH Hessen - Beschluss vom 05.02.2009
3 B 1661/08
Normen:
HBO § 56; HBO § 57; HBO § 63; HBO § 72 Abs. 2;
Fundstellen:
BRS 74 Nr. 154
DÖV 2009, 466
Vorinstanzen:
VG Gießen, vom 15.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 L 1653/08

Bauantrag und Abweichungsantrag für Aufschüttungen: Abweichungsantrag; Bauantrag; Baugenehmigungsfreies Vorhaben; Baugenehmigungspflichtiges Vorhaben; isolierte Abweichung; unselbständige Aufschüttung

VGH Hessen, Beschluss vom 05.02.2009 - Aktenzeichen 3 B 1661/08

DRsp Nr. 2009/6232

Bauantrag und Abweichungsantrag für Aufschüttungen: Abweichungsantrag; Bauantrag; Baugenehmigungsfreies Vorhaben; Baugenehmigungspflichtiges Vorhaben; isolierte Abweichung; unselbständige Aufschüttung

Die formelle Legalität eines baugenehmigungsbedürftigen Vorhabens kann nur durch eine Baugenehmigung sichergestellt werden. Eine isolierte Abweichung setzt ein baugenehmigungsfreies Vorhaben voraus.

Tenor:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 15. Juli 2007 - 1 L 1653/08.GI - wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung aufgehoben. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes wird abgelehnt.

Der Antragsteller hat die Kosten des gesamten Verfahrens zu tragen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1 250,00 € festgesetzt.

Normenkette:

HBO § 56; HBO § 57; HBO § 63; HBO § 72 Abs. 2;

Gründe:

Die zulässige Beschwerde hat Erfolg. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen ist aus den von dem Antragsgegner dargelegten Gründen aufzuheben.