1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung der Verkaufsfläche und einen Anbau an das bestehende Gebäude ihrer ALDI-Verkaufsstätte.
Die Klägerin betreibt auf dem Grundstück Flurstück Nr. XX, N.-straße in G. eine ALDI-Verkaufsstätte. Sie beabsichtigt, diese Verkaufsstätte zu erweitern. Das Grundstück lag bisher im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. XX "N." aus dem Jahr 1971, der für die fragliche Fläche ein GI-Gebiet mit Grundflächenzahl 0,8, Baumassenzahl 9,0 und geschlossener Bauweise auswies.
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