I.
Der Antragsteller wendet sich im Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan "G., J.-K.-Weg" der Antragsgegnerin vom 22. Dezember 1987, der am 13. September 1988 bekanntgemacht worden ist.
Das Plangebiet besteht ausschließlich aus Grundstücken, die dem Antragsteller gehören. Sie werden gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt und sind Teil landwirtschaftlicher Flächen. An das Plangebiet schließen in nordwestlicher Richtung der Ampersee mit einem Campingplatz, eine Kläranlage und eine Müllverbrennungsanlage an. Dahinter befinden sich die unter Landschaftsschutz stehenden und im Regionalplan als regionaler Grünzug dargestellten Amperauen.
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