I.
Die Klägerin zu 2 ist Eigentümerin von vier Eigentumswohnungen im 1. Obergeschoß der Liegenschaft "Im M" in F. Die Klägerin zu 1 ist seit 1972 Mieterin dieser vier Wohnungen, die sie als Büro für die von ihren Gesellschaftern betriebene freiberufliche Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterpraxis nutzt. Die vier Eigentumswohnungen haben zusammen eine Wohnfläche von 268,70 qm.
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