VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 11.03.2009
3 S 1953/07
Normen:
LBO § 56 Abs. 2 Nr. 3; LBO § 56 Abs. 5; LBO § 65 Satz 1; LBO § 74 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BRS 74 Nr. 151
DÖV 2009, 544
Vorinstanzen:
VG Freiburg, vom 07.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 94/05

Bauordnungsrechtliche Begriffe; Örtliche Bauvorschriften: Örtliche Bauvorschriften; Abwägung; Gestaltungskonzept; Satteldach; Walmdach; Solarzellen; Umbauanordnung

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.03.2009 - Aktenzeichen 3 S 1953/07

DRsp Nr. 2009/7004

Bauordnungsrechtliche Begriffe; Örtliche Bauvorschriften: Örtliche Bauvorschriften; Abwägung; Gestaltungskonzept; Satteldach; Walmdach; Solarzellen; Umbauanordnung

1. Zum Unterschied zwischen Satteldächern und Walmdächern. 2. Die Festsetzung von Satteldächern für ein größeres Baugebiet zwecks Erhalt und Sicherung dieser im Gemeindegebiet deutlich überwiegenden Dachform kann ein hinreichendes und abwägungsfehlerfreies Gestaltungskonzept darstellen. 3. Gründe des allgemeinen Wohls im Sinne von § 56 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 LBO erfordern es grundsätzlich nicht, ein Walmdach zuzulassen, um auf dessen nach Süden gerichteter Dachfläche Solarzellen anzubringen und dadurch deren Wirkungsgrad gegenüber anderen möglichen Standorten zu optimieren.

Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 7. Juli 2006 - 4 K 94/05 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

LBO § 56 Abs. 2 Nr. 3; LBO § 56 Abs. 5; LBO § 65 Satz 1; LBO § 74 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand: